Seit dem Erscheinen von Digitalwährungen und der Blockchain Technologie rückt deren disruptiver Charakter immer mehr ins Blickfeld von Zentralbanken und Finanzautoritäten. Die Technologie ermöglicht es dezentrale Währungen zu erzeugen und zu verwalten. Inzwischen diskutiert auch die Europäische Zentralbank (EZB) offen die Beteiligung an einer digitalen Zentralbankwährung in Form des digitalen Euros. Die EZB erwartet den elektronischen Euro bereits in fünf Jahren.
Die Bundesbank warnt vor einer unüberlegten Einführung von digitalem Zentralbankgeld. Sie ist der Meinung, dass man zunächst einmal die positiven und negativen Seiten von Central Bank Digital Currencies (CBDC) verstanden haben muss, bevor man entscheidet, ob digitales Zentralbankgeld wirklich gebraucht wird und ob sich die aus ihr entstehenden Risiken beherrschen lassen. Auch stellt sich für die Bundesbank im Hinblick auf die Industrie die Frage, ob es immer gleich der Staat sein muss, der etwas umsetzt, das die Privatwirtschaft wie in jüngster Zeit verstärkt fordert, den digitalen-programmierbaren Euro.
Mögliche Treiber für Zentralbanken
Zentralbanken geraten durch das Entstehen von privaten Zahlungsmitteln in Form von Kryptowährungen zunehmend unter Druck, etwas Vergleichbares anzubieten. Der Hebel welcher Zentralbanken durch das staatliche Geldmonopol gegeben wird dürfen sie nicht verlieren, denn es ist Aufgabe einer Zentralbank, neben der Zurverfügungstellung eines zuverlässigen und sicheren Zahlungssystems auch Geldpolitik zu betreiben, um die heimische Wirtschaft anzukurbeln. Dies funktioniert aber nur, wenn die eigene Währung durch die Bevölkerung auch verwendet wird.
Solange private Kryptowährungen volatil sind wie der Bitcoin und deshalb mehr als Investition denn als Zahlungsmittel verwendet werden, fordert das Zentralbanken noch nicht heraus. Die Beantragung einer Genehmigung durch die Libra-Association (jetzt Diem) bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) als Zahlungsdienst hat jedoch zumindest weitere Diskussionen bei Zentralbanken in Richtung CBDC angestoßen. Die dahinterstehende Kryptowährung Diem, ist als Stable Coin ausgestaltet. Dies bedeutet, dass der Diem 1:1 an den Wechselkurs des US-Dollars, oder den Euro oder Schweizer Franken gekoppelt ist.
Die Diem-Assoziation gibt an, internationale Transaktionen im Hinblick auf Remittances attraktiver machen zu wollen und sogenannten Unbanked People im Zuge der finanziellen Inklusion den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Für die Währungspolitik von Zentralbanken in Schwellenländern könnte Diem durch seine Bindung an stabile Währungen deshalb durchaus zu einer Herausforderung werden.
Die Peoples Bank of China testet bereits ihr sogenanntes Digital Currency Electronic Payment (DCEP). Sie gibt offen zu, dass Libra der eigentliche Treiber sei ihre DCEP noch schneller einzuführen. Offensichtlich hat China großen Respekt vor einer digitalen Währung aus der amerikanischen Privatwirtschaft, die in US-Dollar besichert werden soll.
In Industrienationen stehen Bedenken im Vordergrund den Anschluss an die technische Innovation zu verlieren. Die Sorge irgendwann mit der Tatsache konfrontiert zu werden, dass z.B. der digitale Euro mangels eigener Entwicklung auf der Technologie irgendeiner Diem-Assoziation oder einer chinesischen Technologie laufen könnte, zwingt zum Handeln.
Für die Federal Reserve Bank der USA besteht eine Herausforderung darin, den US-Dollar als globale Leitwährung gegenüber der aufkommenden DCEP aus China zu sichern. Allerdings verhält sich die FED in Bezug auf die Entwicklung eines digitalen Dollars noch unaufgeregt.
Das Bargeld sollte erhalten bleiben
Geld ist für uns alle existentiell. Die Debatte darüber, welche Art von Geld wir haben wollen, werden wir deshalb jetzt führen müssen. Wir müssen verstehen, was CBDCs genau sind und welche Auswirkung die Einführung einer CBDC für unser Finanzsystem und für den Bürger hat. Dabei bedeutet die Einführung einer CBDC auch nicht zwangsweise die Abschaffung von Bargeld. Für den Fortbestand des Bargeldes gibt es gute Gründe, da sich gewisse Vorteile für den Bürger in digitaler Form nicht abbilden lassen.
Verliert das Geld z.B. durch die Erhebung negativer Zinsen als Wertaufbewahrungsmittel ein Stück weit seinen Nutzen, werden Banken das Geld vom ihrem Zentralbankkonto und Bankkunden das Geld von ihrem Girokonto herunternehmen und es in Form von Bargeld in Hochsicherheitstresoren einlagern. Dieses Phänomen lässt sich heute schon beobachten. Dies wäre aber nicht mehr möglich, wenn das Bargeld komplett durch eine CBDC ersetzt würde. Es bliebe dann nur die Substitution durch Edelmetalle oder ein anderes werthaltiges Warengeld. Auch dieses Phänomen lässt sich gegenwärtig beobachten, wenn sogar Einlagerungen in Hochsicherheits-Zollagern erfolgen, weil es den Einlagerern um Werterhaltung geht und deshalb Steuern auch durch den Handel im Lager möglichst vermieden werden sollen.
CBDCs eröffnen des Weiteren Möglichkeiten, welche die Privatsphäre betreffen können, die aber in Rechtsstaaten eigentlich nicht erwünscht sind. Insoweit hängt der Fortbestand des Bargelds in einer rechtsstaatlich organisierten Gesellschaft davon ab, ob diese ihn einfordert oder nicht. Hierzu bedarf es der Aufklärung und einer sachlichen Diskussion auch auf Ebene der Bürger. Fachleute dagegen sollten diese Diskussion möglichst interdisziplinär führen.
Die Kosten von Bargeld und digitalem Zentralbankgeld
Ein Fehlschluss wäre es jedenfalls zu glauben, dass digitale Formen des Bezahlens nichts kosten oder zukünftig nicht auch mehr kosten könnten, sollte es Bargeld nicht mehr geben. Auch für CBDC wären Gebühren aber auch Zinsen möglich, demgegenüber Bargeld keinen Zins trägt. Des Weiteren entstehen Kosten für den Aufbau und Erhalt einer digitalen Infrastruktur, für eine Sicherheitsarchitektur gegen Cyberangriffe und für Redundanzsysteme - nicht nur zur Überbrückung von Stromausfällen.
Bargeld verursacht Kosten aufgrund seines physischen Handlings z.B. für den Transport und die Sicherheit. Als Kostentreiber werden oft auch Geldautomaten und Filialkassen genannt, weil sie oft nicht gewinnbringend seien. Bei den volkswirtschaftlich relevanten Aufwendungen werden vor allem die Herstellung und die Vernichtung von Geldscheinen genannt. Zudem wechselt ein Geldschein in Deutschland bis zur Vernichtung durchschnittlich 144-Mal seinen Besitzer und muss deshalb innerhalb eines Lebenszyklus sechsmal von der Bundesbank und zusätzlich auch von anderen am Bargeldkreislauf beteiligten Akteuren bearbeitet werden.
Das Bargeld muss also so attraktiv sein, dass sich die Vorteile, welche das Bargeld gegenüber seinem digitalen Komplement hat, und die Kosten, die durch den Erhalt des Bargelds entstehen, im Gleichgewicht halten. Die Kosten für eine solide Bargeld-Mindestinfrastruktur sollten wir akzeptieren, denn diese muss auch flexible genug sein, um sich an den jeweiligen Bargeldbedarf anzupassen. In Zeiten des Vertrauensverlustes wie z.B. Finanzkrisen, kann der Bedarf an Bargeld plötzlich sprunghaft steigen.
Kosten für das Bargeld entstehen heute aber vor allem deshalb, weil Prozesse häufig noch manuell durchgeführt werden. Auch zeichnet sich der Bargeldkreislauf durch einen allgemein niedrigen Grad an Digitalisierung hinsichtlich des Einsatzes von Software und durch einen Mangel an Standardisierung und Automatisierung aus. Es gibt bereits mehrere entwickelte, intelligente Modelle, die den Bargeldkreislauf verkürzen und deshalb kostensparend sind. Leider werden diese aber bisher noch gar nicht oder aber nicht in der Fläche umsetzt. Im Hinblick auf eine Kostenreduktion im Bargeldkreislauf könnte sich aber sicher auch der Gesetzgeber noch bemühen. Finanziell-rechtliche Auflagen für Bargeldakteure könnten durch eine strengere und durchgängige Supervision durch die Aufsichtsbehörden ersetzt werden. Auch Banken müssten dann ihre Kontrollpflicht entsprechend restriktiv wahrnehmen. Darüber hinaus sollte eine ausreichende Versicherungsdeckung den gesamten, auch den digitalen Prozess umfassen und verpflichtend sein. Diese wäre in entsprechendem Umfang auch von Servicedienstleistern abzuschließen.
Das Arbeiten an einer „Wholesale / Retail CBDC“
Die aktuell durchgeführte Studie der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) unter 66 Zentralbanken ergab, dass 80 % aktuell an CBDC Projekten arbeiten. In Bezug auf die getestete Technologie einer Wholesale CBDC versus einer Retail CBDC ergab die Umfrage, dass der Großteil der Zentralbanken an einer Retail CBDC arbeitet. 10% der Zentralbanken gaben sogar an, dass sie innerhalb von 3 Jahren eine CBDC auf den Markt bringen werden.
Eine Wholesale CBDC ist ein reines Interbanken-Konstrukt, bei dem nur Banken untereinander diese Währung handeln. Eine Retail CBDC dagegen stellt eine digitale Zentralbankwährung dar, zu welcher jeder d.h. auch der Endnutzer Zugriff hätte. In Bezug auf die Technologie, auf der das ganze Währungssystem implementiert werden soll, stellt sich die Frage, ob eine CBDC auf Blockchain Basis oder auf konventionellen Konten-Datenbanken implementiert werden soll. Die meisten Projekte bei Zentralbanken beziehen sich auf Distributed Ledger Technologie (DLT). Ob man eine DLT wirklich benötigt, hängt mit Sicherheit vom Use-Case ab und der Frage, ob Zentralisierung oder Dezentralisierung gewünscht ist.
Use-Cases einer digitalen Zentralbankwährung
Die EZB, die Zentralbanken von Kanada, England, Japan, Schweden und der Schweiz haben sich deshalb zu einer CBDC Task Force zusammengeschlossen und bilden zusammen mit der BIZ eine Forschungsgruppe, die in einem ersten Schritt mögliche Use-Cases für eine digitale Zentralbankwährung herausarbeiten soll.
Mögliche Gründe für die Einführung einer CBDC aus Sicht von Zentralbanken, der Privatwirtschaft oder sonstigen Endnutzern sind:
- Die Bargeldnachfrage am Point of Sale nimmt stark ab
- Man beabsichtigt Kosten im Eurosystem zu reduzieren
- Man möchte den Mittelsmann, z.B. Banken ausschalten
- Man möchte einen kostenlosen Zugang zum Finanzsystem auch Bürger ohne Bankkonto anbieten (finanzielle Inklusion)
- Man möchte schnelle, kostengünstige, internationale Transaktionen für Auslandsüberweisungen ermöglichen (finanzielle Inklusion)
- Man möchte die Geldpolitik in Entwicklungsländern stärken
- Man strebt nach finanzieller Stabilität in Industriestaaten
- Man strebt an, das internationale Settlement zu vereinfachen
- Nichteurozahlungsformen gewinnen stark an Interesse (Diem-Stable-Coin).
- Man hat ein Machine to Machine Payment und das IoT im Blick
Digitale Zentralbankwährungen als Abbild des Bargelds
Digitale Zentralbankwährungen haben eine juristische und eine technische Dimension. Für gesetzliche Zahlungsmittel besteht eine Annahmepflicht durch den Gläubiger. Dies bedeutet, dass ich mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zwingend meine Schulden bezahlen kann. In Bezug auf Steuern heißt das, dass ich nur mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel meine Steuerschulden tilge. In Bezug auf Münzen und Steuern beschäftigen CBDCs also auch den Finanzminister.
Eine CBDC muss also als Substitut oder Komplement zum physischen Bargeld im digitalen Raum erschaffen werden und erfordert dann aber, dass die Eigenschaften von physischem Bargeld im digitalen Raum auch möglichst gut abbildet werden.
Auch die EZB sieht den digitalen Euro als Deponent zum Bargeld. Damit ist der digitale Euro ein Token. Eine CBDC ist also keine Transaktion, die auf einem Konto festgehalten werden muss. Sie ist vielmehr ein Asset, das durch die Transaktion den Eigentümer wechselt.
Laut EZB sollen auch Personen außerhalb der Europäischen Union Zugang zum digitalen Euro bekommen. Einen unbegrenzten Zugang außerhalb der Eurozone soll es aber nicht geben, damit sich nicht Wechselkurse oder Kapitalflüsse substanziell verändern.
Das Merkmal der Anonymität
Eine weitere wichtige Komponente des Bargeldes ist dessen Anonymität, wobei eine komplette Anonymität weder beim Bargeld noch bei einer CBDC möglich ist.
Das Recht anonym Zahlungen zumindest bis zur Schwelle des rechtlich erlaubten tätigen zu können, muss aber gewährt bleiben. Design-Entscheidungen spielen also eine wesentliche Rolle.
Zieht man eine DLT in Betracht, darf man die Dimension der Anonymität nicht mit der Dimension der Dezentralität verwechseln. Nutzer privater Kryptowährungen schaffen Vertrauen durch Vertrauen in die Technologie. Ihre Argumentation, dass es bei einer CBDC grundsätzlich keine Privatsphäre geben kann, weil die Endnutzer an der CBDC DLT nicht teilnehmen, ist aber nicht ganz richtig. Es stimmt zwar, dass nicht jeder Bürger Zugriff auf die Datenbank hätte und sich nicht das Kassenbuch herunterzuladen kann. Dies bedeutet aber nur, dass die CBDC nicht dezentral wäre und der Bürger der Zentralbank weiterhin vertrauen muss, dass sie Zahlungen ordnungsgemäß ausführt. Dies ist jedoch unabhängig davon, ob die Zahlungen anonym sein können oder nicht. Es wäre bei einer CBDC technisch durchaus möglich anonym Zahlungen zu tätigen, indem man der Zentralbank z.B. durch sogenannte Zero-Knowledge-Proofs nachweist, dass die Zahlung z.B. in Deutschland unter einem Betrag von 10.000 Euro liegt, ohne seine Identität preiszugeben. Das Problem des unkontrollierten Vermehrens durch Kopieren (Double-Spending) gibt es bei einer Kontrolle durch die Zentralbank nicht.
Risiken für die Privatsphäre und für das Bankensystem
Digitale Transaktionen hinterlassen Datenspuren und heute schon bezahlen wir bei der Nutzung von digitalen Systemen mit unseren Daten, die von Unternehmen gesammelt werden in Form eines quasi Tauschgeschäfts, Daten gegen Dienstleistung. Zukünftig wird es hier aber vermutlich insgesamt gesetzlich mehr Kontrolle über unsere Daten geben!
Für den Bankensektor besteht das Risiko der Disintermediation. Sobald es eine digitale Zentralbankwährung gibt könnte ein Mittelabfluss an Giralgeld aus dem Bankensektor in digitales Zentralbankgeld stattfinden, weil es bei der Zentralbank eigentlich kein Ausfallrisiko gibt. In Krisenzeiten wäre dies besonders kritisch. Die EZB will deshalb Maßnahmen einführen, um den Mittelabfluss zu verhindern und das Zentralbankguthaben deckeln oder aber sogenannte Strafzinsen erheben.
Es besteht weitgehender Konsens unter Zentralbanken, dass Banken trotz CBDC eine wichtige Rolle in Form eines Two-Tier Systems spielen sollen. Zentralbanken sehen sich damit selbst mehr in der Rolle des Regulators und des Bereitstellers einer Basis-Infrastruktur. Die Schnittstelle zum Kunden soll wie heute von den Banken verwaltet werden. Dies bedeutet, dass Banken die CBDC verteilen und Kundenapplikationen bauen, das On-Boarding der Kunden und den Know-Your-Customer Prozess übernehmen, also Geldwäsche und Anti-Terror Regularien weiterhin überwachen. Als Nutzer lade ich mir eine Wallet der Bank herunter. Das bei der Bank eingezahlte Fiat Geld könnte die Bank sodann auf die digitale Geldbörse laden ebenso wie Giralgeld von meinem Bankkonto. Um die Resilienz zu erhöhen wenn das Internet ausfällt, sollte die CBDC auch offline nutzbar sein.
Ausblick
Digitale Zahlmethoden gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Kosten des Bargeldes müssen deshalb gegenüber digitalen Zahlungsmethoden ausgewogen bleiben. Eine sinkende Bargeldnachfrage erfordert eine Bargeld-Mindestinfrastruktur, die auf Nachfrageschwankungen flexibel reagieren kann und trotzdem effizient aufgestellt ist, um das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel mit seinen physischen Vorteilen weiterhin zu erhalten.
Bezüglich der möglichen Einführung einer CBDC stellt sich zunächst die Frage nach dem Use-Case und sodann, ob das Grundgerüst unseres zukünftigen digitalen gesetzlichen Zahlungsmittels von Zentralbanken angeboten wird. Zentralbanken werden abwägen und die DLT prüfen müssen. Hierbei werden sie aber auch berücksichtigen, dass es wie in der in der Europäischen Union, schon gute Zahlungssysteme in Echtzeit gibt. Es macht sicher keinen Sinn ein gutes System durch ein anderes zu ersetzen, nur weil dies möglich ist. DLT Plattformen, die mit dem staatliche Zahlungssystem kompatible sind, könnten ein erster Schritt sein. Währungstoken werden über eine Kommunikationsschnittstelle (Proxy) anstelle von Fiat Geld von Zentralbanken verwendet. Das Rennen um den digitalen Base-Layer unseres zukünftigen Zahlungssystems hat insoweit begonnen. Die tatsächliche Einführung von CBDCs ist jedoch bei Weitem noch nicht entschieden.
Quellen:
Deutsche Bundesbank: Jens Weidmann sieht Chancen und Risiken digitalen Zentralbankgeldes, 14.09.2020; EZB: ECB identifies its work on a digital Euro, 02.10.2020; ECB Paper: Anonymity of CBDCs; Positionspapier des FinTechRat; BIS Working Papers: No 880 by R. Auer, G. Cornelli, J. Frost, 24.08.2020; BIS: Update around the world, Dec. 2020; Libra White Papers; Diem website; Positionspapier Bankenverband, 30.10.2019.